Emmentaler aus Emmental? Das muss nicht sein!
Urteil des EuG vom 24.05.2023, Az. T‑2/21
Das Gericht meint, dass der Begriff "Emmentaler" deshalb nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden kann, da "Emmentaler" für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise eine Käsesorte beschreibe und nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen würde. Damit sei er nur beschreibend und insoweit nicht schutzfähig.
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