Emmentaler aus Emmental? Das muss nicht sein! 

Urteil des EuG vom 24.05.2023, Az. T‑2/21 

Das Gericht meint, dass der Be­griff "Em­men­ta­ler" deshalb nicht als Uni­ons­mar­ke für Käse ge­schützt wer­den kann, da "Em­men­ta­ler" für die ma­ß­geb­li­chen deut­schen Ver­kehrs­krei­se eine Kä­se­sor­te beschreibe und nicht als geo­gra­fi­sche Her­kunfts­an­ga­be für den be­tref­fen­den Käse wahr­ge­nom­men würde. Damit sei er nur beschreibend und insoweit nicht schutzfähig.

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